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Welche Fahrerlaubnis brauche ich im Anhängerbetrieb (nur relevant für Führerscheinneulinge)?

Personenwagen Klasse B und BE

Nur Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dürfen in der Klasse B gesteuert werden.
Erlaubt ist das Mitführen eines Hängers, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht über 750 Kilogramm liegt, oder wenn bei einem schwereren Anhänger zwei Zusatzbedingungen erfüllt sind:

1. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugwagens. und

2. die Kombination aus beiden darf ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Für die üblichen PKW und ihre Anhänger reicht somit die Klasse B aus, vor allem auch für die Mehrzahl der Wohnwagen-Gespanne.
Doch in Sonderfällen, wie etwa schweren Geländewagen kann die Klasse C1 erforderlich werden und bei schwereren Anhängern die Klasse BE, also der zusätzliche Erwerb des neuen Anhängerführerscheins der Klasse E. Wer "BE" in der Tasche hat, kann bei einem Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen die erlaubte Anhängerlast voll ausnutzen, auch dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers über dem Leergewicht des Zugwagens liegt.

 

Aufrüstung eines Anhängers von 80 km/h auf 100 km/h

Vorraussetzung:

- ABS am Zugfahrzeug
- Reifen nicht älter als 6 Jahre
- Reifen mit Index L oder mehr z.B. Q, S, T, H, V
- max. 100% der Tragkraft (oft überladen mit 115%)
- das 1,1-fache vom Leergweicht des Zugfahrzeuges ist die Bemessung für das zulässige Gesamtgewicht für den Anhänger
- der Betrieb mit PKW und Anhänger bis 100 km/h ist nur möglich, wenn für beide in den Fahrzeugpapieren ein Eintrag besteht

Eventuelle Rückfragen sind bei Peter Fröhlich möglich.

 
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