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Welche Fahrerlaubnis brauche ich im
Anhängerbetrieb (nur relevant für
Führerscheinneulinge)?
Personenwagen
Klasse B und BE
Nur Kraftfahrzeuge bis zu einem
zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
dürfen in der Klasse B gesteuert
werden.
Erlaubt ist das Mitführen eines
Hängers, wenn dessen zulässiges
Gesamtgewicht nicht über 750
Kilogramm liegt, oder wenn bei einem schwereren
Anhänger zwei Zusatzbedingungen
erfüllt sind:
1. Das zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers darf nicht höher sein als
das Leergewicht des Zugwagens. und
2. die Kombination aus beiden darf
ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3,5
Tonnen nicht überschreiten.
Für die üblichen PKW und
ihre Anhänger reicht somit die Klasse B
aus, vor allem auch für die Mehrzahl der
Wohnwagen-Gespanne.
Doch in Sonderfällen, wie etwa schweren
Geländewagen kann die Klasse C1
erforderlich werden und bei schwereren
Anhängern die Klasse BE, also der
zusätzliche Erwerb des neuen
Anhängerführerscheins der Klasse E.
Wer "BE" in der Tasche hat, kann bei einem
Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen die erlaubte
Anhängerlast voll ausnutzen, auch dann,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des
Hängers über dem Leergewicht des
Zugwagens liegt.
Aufrüstung eines Anhängers
von 80 km/h auf 100 km/h
Vorraussetzung:
- ABS am Zugfahrzeug
- Reifen nicht älter als 6 Jahre
- Reifen mit Index L oder mehr z.B. Q, S, T, H,
V
- max. 100% der Tragkraft (oft überladen
mit 115%)
- das 1,1-fache vom Leergweicht des
Zugfahrzeuges ist die Bemessung für das
zulässige Gesamtgewicht für den
Anhänger
- der Betrieb mit PKW und Anhänger bis 100
km/h ist nur möglich, wenn für beide
in den Fahrzeugpapieren ein Eintrag besteht
Eventuelle Rückfragen sind bei Peter
Fröhlich möglich.
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